{"id":23932,"date":"2025-08-02T19:01:41","date_gmt":"2025-08-02T19:01:41","guid":{"rendered":"https:\/\/thermosteam.eu\/?page_id=23932"},"modified":"2025-08-02T19:01:41","modified_gmt":"2025-08-02T19:01:41","slug":"agbs-fuer-geschaeftskunden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/agbs-fuer-geschaeftskunden\/","title":{"rendered":"AGB\u00b4s f\u00fcr Gesch\u00e4ftskunden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verkaufs &#8211; und Lieferbedingungen (AGB) der IE Electronics Kelly Industries Limited Germany, Kolonnenstra\u00dfe 8, 10827 Berlin, Deutschland folgend \u201eIE Electronics\u201c<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Allgemeines\n<p><\/strong>a) Unsere nachstehend abgedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich und mit unserer schriftlichen Zustimmung abge\u00e4ndert oder ausgeschlossen werden, f\u00fcr alle unsere Verk\u00e4ufe an Unternehmer im Sinne der \u00a7\u00a7 14, 310 Abs. 1 BGB (\u201eK\u00e4ufer\u201c).<\/p>\n<p>b) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>c) Anderslautende allgemeine Einkaufs- und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden \u2013 auch ohne dass wir diesen ausdr\u00fccklich widersprechen \u2013 nicht Vertragsbestandteil.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Angebote\n<p><\/strong>a)\u00a0Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten und Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht durch uns ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich best\u00e4tigt sind. An m\u00fcndliche oder fernm\u00fcndliche Erkl\u00e4rungen sind wir nur nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch uns gebunden.<\/p>\n<p>b) Zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Erh\u00f6hungen von Z\u00f6llen, Steuern, Frachten und sonstigen auf der Ware lastenden Abgaben gelten als vereinbart<\/p>\n<p>c) Wird eine bei uns eingegangene Bestellung nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang von uns schriftlich best\u00e4tigt oder ausgef\u00fchrt, so ist der K\u00e4ufer zur R\u00fccknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass er hieraus irgendwelche Schadenersatzanspr\u00fcche gegen uns geltend machen kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Lieferfristen\n<p><\/strong>a)\u00a0Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des K\u00e4ufers voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>b)\u00a0Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K\u00e4ufer erforderlich.<\/p>\n<p>c) Anderslautende allgemeine Einkaufs- und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden \u2013 auch ohne dass wir diesen ausdr\u00fccklich widersprechen \u2013 nicht Vertragsbestandteil.<\/p>\n<p>d) Sofern die Voraussetzungen der Ziffer 3 c) vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<p>e) Alle nicht von uns zu vertretenden Einwirkungen (Force Majeure), z.B. h\u00f6here Gewalt, ferner Aus- und Einfuhrverbote, Beschlag- und Wegnahme, Kriegsereignisse, Transportschwierigkeiten, Streiks und Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, Maschinenausf\u00e4lle, usw. auch bei unseren Vorlieferanten sowie nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Vor- oder Zulieferanten entbinden uns f\u00fcr die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht.<\/p>\n<p>f) Die in Ziffer 3 e) erw\u00e4hnten Ereignisse berechtigen uns, die Erf\u00fcllung \u00fcbernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrage nach unserem Ermessen ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadenersatz oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>g) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn eine vor\u00fcbergehende St\u00f6rung der Lieferm\u00f6glichkeiten nicht innerhalb einer Frist von 60 Kalendertagen nach Eintritt der St\u00f6rung behoben werden kann und dieser uns vorher ordnungsgem\u00e4\u00df durch eine Mahnung schriftlich in Verzug gesetzt hat. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des K\u00e4ufers muss schriftlich erfolgen. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li><strong> Gefahr\u00fcbergang und Versand\n<p><\/strong>a)\u00a0Der Versand der Ware erfolgt DDP (jeweils aktuelle Incoterms), sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart.<\/p>\n<p>b)\u00a0Der K\u00e4ufer hat den Empfang der Ware bei Anlieferung schriftlich zu best\u00e4tigen. Etwaige Besch\u00e4digungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Anspr\u00fcche vom Frachtf\u00fchrer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Der K\u00e4ufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Zahlungsbedingungen\n<p><\/strong>a)\u00a0Die Zahlung hat \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich andere Vereinbarungen getroffen werden (z. B. in Angeboten) \u2013 sp\u00e4testens am 15. Kalendertag, gerechnet ab Rechnungsdatum, netto und ohne jeden Abzug zu erfolgen, vorausgesetzt jedoch, dass wenn der letzte Tag der Zahlungsfrist auf einen Tag f\u00e4llt, der kein Bankarbeitstag (ein anderer Tag als Samstag, Sonntag oder ein anderer Tag, an dem Gesch\u00e4ftsbanken in Deutschland zur Schlie\u00dfung befugt sind oder tats\u00e4chlich geschlossen sind) ist, der K\u00e4ufer die entsprechende Zahlung in voller H\u00f6he am oder vor dem unmittelbar vorhergehenden Bankarbeitstag leistet. Eine Zahlung gilt in dem Zeitpunkt als erfolgt, an dem wir \u00fcber den Geldbetrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>b)\u00a0Zahlungen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie im Wege der \u00dcberweisung, Lastschrift oder Vorkasse vorgenommen werden.<\/p>\n<p>c) Aufrechnungsanspr\u00fcche stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dem K\u00e4ufer steht die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nur wegen Gegenanspr\u00fcchen aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis zu.<\/p>\n<p>d) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von einer Woche nach ihrem Zugang schriftlich geltend zu machen. Ein Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben bei begr\u00fcndeter Einwendung auch nach Fristablauf unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Zahlungsverzug\n<p><\/strong>a)\u00a0Bei Zahlungsverzug durch den K\u00e4ufer gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>b)\u00a0Ist der K\u00e4ufer mit einer Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzusetzen sind, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso k\u00f6nnen wir Sicherheitsleistung oder Zahlung vor Auslieferung des Auftrages verlangen, wenn sich \u00c4nderungen in der Beurteilung der Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers durch Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, \u00dcberschreiten einer bestimmten Kredith\u00f6he oder durch Eingang ung\u00fcnstiger Ausk\u00fcnfte ergeben haben. In allen diesen F\u00e4llen sind wir auch berechtigt, von noch laufenden Verpflichtungen zur\u00fcckzutreten oder diese bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung offener Forderungen zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<p>c) Bei Zahlungsverzug werden alle noch offenen Forderungen sofort f\u00e4llig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> M\u00e4ngel\n<p><\/strong>a) Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz &#8211; u.a. gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und 476 Abs. 2 BGB &#8211; l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfristen vorschreibt.<\/p>\n<p>b) Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs vorlag, k\u00f6nnen wir als Nacherf\u00fcllung nach unserer Wahl (i) den Mangel beseitigen oder (ii) eine mangelfreie Sache liefern. Bei Fehlschlagen eines Nacherf\u00fcllungsversuchs haben wir das Recht, eine neuerliche Nacherf\u00fcllung nach eigener Wahl vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt, steht dem K\u00e4ufer das Recht zu, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der K\u00e4ufer hat in jedem Falle zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen der zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie etwaige Einbau- und Ausbaukosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die vom K\u00e4ufer f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verh\u00e4ltnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Ber\u00fccksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit (bspw. Funktions- oder \u00e4sthetischer Mangel, vertraglich vereinbarte Verwendungszwecke), unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind, sind wir berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. Eine Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere Aus- und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder 200% des mangelbedingten Minderwerts der Ware \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>Aufwendungen sind von uns nur insoweit zu tragen, soweit diese nachgewiesen werden und sich nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem urspr\u00fcnglichen Erf\u00fcllungsort verbracht wurde.<\/p>\n<p>c)\u00a0M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Sache, in ausreichendem Ma\u00dfe ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware, hat die vorgenannte Untersuchung in jedem Fall eine einfache (Sicht- und Funktions-)Pr\u00fcfung der \u00e4u\u00dferen Beschaffenheit der Ware am Lieferort zu erfolgen. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung ist insbesondere darauf zu achten, ob die gelieferte Ware mit der bestellten Ware \u00fcbereinstimmt. Wird eine gr\u00f6\u00dfere Warenmenge geliefert, gen\u00fcgt eine stichprobenartige Untersuchung der Ware, welche repr\u00e4sentativ ist, sich an der Gesamtmenge orientiert und innerhalb der 14-t\u00e4tigen Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelanzeige in zumutbarer Weise vorgenommen werden kann.<\/p>\n<p>d) Wird die Ware vom K\u00e4ufer unbeanstandet angenommen, so wird eine nachtr\u00e4glich erhobene M\u00e4ngelr\u00fcge als versp\u00e4tet zur\u00fcckgewiesen, es sei denn, dass verdeckte M\u00e4ngel vorliegen, die selbst bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung nicht sogleich feststellbar waren.<\/p>\n<p>e)\u00a0Nacherf\u00fcllungsanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit oder bei handels\u00fcblichen Qualit\u00e4tsabweichungen. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unber\u00fchrt. Wir haften nicht daf\u00fcr, dass die gelieferten Waren f\u00fcr die vom K\u00e4ufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.<\/p>\n<p>f)\u00a0Von jeglicher Sachm\u00e4ngelhaftung ausgeschlossen sind unter anderem: nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df oder Fehler, die nach Gefahr\u00fcbergang durch Besch\u00e4digung, falsche Bedienung, Behandlung oder Lagerung etc. verursacht werden.<\/p>\n<p>g)\u00a0Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des \u00a7 284 BGB aufgrund von Sachm\u00e4ngeln richtet sich im \u00dcbrigen nach Ziffer 9. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers aufgrund von Sachm\u00e4ngeln sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>h)\u00a0F\u00fcr Rechtsm\u00e4ngel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begr\u00fcndet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 7 entsprechend.<\/p>\n<p>i)\u00a0Im Falle einer R\u00fcckabwicklung des Vertrages ist der K\u00e4ufer verpflichtet, uns diese vor R\u00fcckgabe der Ware anzuzeigen, damit wir den entsprechenden Vorgang autorisieren und ihm eine RMA-Nummer zuteilen k\u00f6nnen. Dieses Vorgehen dient ausschlie\u00dflich der internen Bearbeitung und beeinflusst oder beschr\u00e4nkt nicht die Begr\u00fcndetheit der Rechte des K\u00e4ufers.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Patent-, Marken- und Urheberrechte sowie Produkthaftung\n<p><\/strong>a)\u00a0Bei (angeblichen) Anspr\u00fcchen Dritter, die gegen den K\u00e4ufer aus der Verletzung von Patent-, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen oder aufgrund von Produkthaftung wegen von uns unter diesem Vertrag gelieferten Waren hergeleitet werden, hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich und umfassend \u00fcber solche (angeblichen) Anspr\u00fcche zu informieren und uns auf unser Verlangen \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 die F\u00fchrung von Rechtsstreitigkeiten (auch au\u00dfergerichtlich) zu \u00fcberlassen. Keinesfalls ist der K\u00e4ufer berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung au\u00dfergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche oder Vereinbarungen abzuschlie\u00dfen sowie sonstige Entscheidungen oder rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, die zu einer Anerkennung einer Rechtspflicht gegen\u00fcber einem Dritten f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>b)\u00a0Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen, soweit er die Verletzung oder Produkthaftung zu vertreten hat, oder er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Anspr\u00fcchen Dritter unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>c)\u00a0Die Verwendung der von IE Electronics marken- und urheberrechtlich gesch\u00fctzten Inhalte ist bis zu Widerruf durch uns gestattet.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Haftung\n<p><\/strong>a)\u00a0Wir haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des \u00a7 284 BGB (nachfolgend \u201eSchadenersatz\u201c) wegen Verletzung vertraglicher oder au\u00dfervertraglicher Pflichten nur (i) bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, (ii) bei fahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, (iii) wegen der \u00dcbernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, (iv) bei fahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, (v) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, oder (vi) aufgrund sonstiger zwingender Haftung<\/p>\n<p>b)\u00a0Der Schadenersatz f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.<\/p>\n<p>c) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in dieser Ziffer 9 vorgesehen, ist &#8211; ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs &#8211; ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem\u00e4\u00df \u00a7 823 BGB oder wegen entgangenen Gewinns.<\/p>\n<p>d) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegen\u00fcber eingeschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen usw.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Eigentumsvorbehalt\n<p><\/strong>a)\u00a0Die Waren werden unter einem erweiterten Eigentumsvorbehalt verkauft. Daher bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung s\u00e4mtlicher uns jetzt oder zuk\u00fcnftig zustehender Forderungen aus allen Gesch\u00e4ften mit dem Kunden und zwar einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und einschlie\u00dflich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einl\u00f6sung) die gelieferten Waren unser Eigentum.<\/p>\n<p>b)\u00a0Mit dem Eigentumsvorbehalt werden auch solche Verbindlichkeiten besichert, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erf\u00fcllungswahl begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>c) Im Falle einer Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren wird schon jetzt vereinbart, dass die Ware in jeder Fertigungsstufe unser Eigentum bleibt. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets f\u00fcr uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in der H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware. Bei einer Verarbeitung mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Waren durch den K\u00e4ufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.<\/p>\n<p>d) Dies gilt nicht f\u00fcr die F\u00e4lle des \u00a7 947 Abs. 2 BGB. Sollten wir durch den Einbau oder die Verarbeitung der gelieferten Sache das Eigentumsrecht an den Abnehmer verlieren, wird vereinbart, dass der Abnehmer die neu hergestellte Sache an uns zur Sicherheit \u00fcbereignet und seine Anspr\u00fcche Dritten gegen\u00fcber, die ihm aufgrund der Verarbeitung der Sache entstanden sind, an uns abtritt. Ferner wird f\u00fcr den Fall des Insolvenzantrages ein R\u00fccktrittsrecht f\u00fcr uns vereinbart.<\/p>\n<p>e)\u00a0Im Falle des Insolvenzantrages gilt die Genehmigung zur Verarbeitung bzw. zum Einbau der gelieferten Ware als widerrufen.<\/p>\n<p>f)\u00a0Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenst\u00e4nden verbunden oder vermischt, so sind wir Miteigent\u00fcmer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes.<\/p>\n<p>g) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die Best\u00e4nde, mit denen sie vermischt oder die Gegenst\u00e4nde, mit denen sie verbunden wurde, sowie die gegebenenfalls aus ihr hergestellten neuen Sachen mit kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt f\u00fcr uns zu verwahren.<\/p>\n<p>h) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware \u2013 gleich in welchem Zustand \u2013 zu ver\u00e4u\u00dfern, muss jedoch den Eigentumsvorbehalt in dem von uns gezogenen Umfang weitergeben. Erfolgt die Weiterver\u00e4u\u00dferung im Zusammenhang mit anderer Produktion, so ist unsere Ware oder das damit hergestellte Erzeugnis deutlich zu bezeichnen und als gesonderte Rechnungsposten aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>i) Der K\u00e4ufer tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Gesch\u00e4ftsbeziehung ab.<\/p>\n<p>j) Solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, ist er erm\u00e4chtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen; er kann \u00fcber derartige Forderungen nicht durch Abtretung verf\u00fcgen. Die uns aus der Abtretung zustehenden Erl\u00f6se sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten.<\/p>\n<p>k) Auf unser Verlangen hat der K\u00e4ufer seine Abnehmer von der Abtretung der Kaufpreisforderung zu unterrichten und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen, damit wir eine Offenlegung der Abtretung und\/oder eine Einziehung der uns abgetretenen Forderungen selbst vornehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>l) \u00dcbersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen gegen den K\u00e4ufer insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers nach unserer Wahl verpflichtet, Sicherheiten freizugeben.<\/p>\n<p>m) Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware, der mit ihr vermischten Best\u00e4nde, verbundenen Gegenst\u00e4nde oder hergestellten neuen Sachen ist dem K\u00e4ufer untersagt. Von Pf\u00e4ndungen oder jeder anderen Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich unterrichten.<\/p>\n<p>n) Die R\u00fccknahme unserer Vorbehaltsware gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Geheimhaltung\n<p><\/strong>Der K\u00e4ufer ist zeitlich unbeschr\u00e4nkt verpflichtet, \u00fcber Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse sowie \u00fcber als vertraulich bezeichnete Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Angebot, der Bestellung oder der Lieferung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchf\u00fchrung des Auftrages besch\u00e4ftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort\n<p><\/strong>a)\u00a0F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n<p>b) Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, den K\u00e4ufer an dem f\u00fcr ihn zust\u00e4ndigen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist vorrangig.<\/p>\n<p>c) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige vereinbarte Lieferort der Kaufsache. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen des K\u00e4ufers ist Berlin.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Letztes Update: 06-2025<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufs &#8211; und Lieferbedingungen (AGB) der IE Electronics Kelly Industries  [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-23932","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/23932","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23932"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/23932\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/thermosteam.eu\/lv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23932"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}